Cannabisanbauvereine sind in Deutschland seit dem 1. Juli legal. Statistiken des Landwirtschaftsministeriums zeigen, dass das Interesse groß ist, aber es gibt auch Einschränkungen.
In Niedersachsen haben bisher sechzehn Vereine eine Genehmigung für den Anbau von Marihuana für den Eigenbedarf beantragt. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus dem niedersächsischen Landwirtschaftsministerium in Hannover.
Die Anträge kamen aus den Landkreisen Harburg, Uelzen, Friesland, Emsland, Oldenburg, Wesermarsch, Peine, Vechta, Lüchow-Dannenberg, Cuxhaven und der Region Hannover sowie aus den Städten Hannover, Osnabrück, Oldenburg, Braunschweig und Emden. Bislang haben sich 45 Verbände für das Verfahren angemeldet.
Im Landkreis Oldenburg hat Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte die erste Genehmigung an den „Cannabis Social Club Ganderkesee“ erteilt. Die Grünen-Politikerin erklärte, diese Genehmigung für Anbauvereine sei ein wichtiger Schritt in Richtung Entkriminalisierung.
Staudte betonte, dass der Anbau von Cannabis durch Vereinigungen die Risiken, die mit illegal verkauftem Cannabis verbunden sind, wie z.B. überhöhte THC-Werte, mindern und damit den Verbraucherschutz verbessern kann.
Maximal 500 Mitglieder?
Anbauverbände im ganzen Land können nun beantragen, ab dem 1. Juli gemeinsam Cannabis anzubauen und zu vertreiben. Verbände für den nicht-kommerziellen Anbau können mit maximal 500 Mitgliedern gegründet werden.
Antragsteller für Anbauverbände müssen volljährig sein und ein gültiges Führungszeugnis vorlegen.
Dazu muss der Landwirtschaftskammer Niedersachsen ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept vorgelegt werden sowie Unterlagen, die belegen, dass der THC-Gehalt überwacht und aufgezeichnet wird und dass das Cannabis ausreichend vor dem Zugriff von außen abgeschirmt ist.
Die Höchstmengen, die angebaut und abgegeben werden dürfen, sind vorgegeben. Das Gesetz schreibt auch Routinekontrollen vor. Außerdem dürfen Erwachsene, die sich für die teilweise Legalisierung von Cannabis entschieden haben, ab dem 1. April bis zu 25 Gramm der Droge in der Öffentlichkeit und bis zu 50 Gramm zu Hause besitzen.